Digitale Rentenübersicht – so ist der aktuelle Stand

Die Digitale Rentenübersicht kommt. An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten rund um das Thema.

Sie war lange in der politischen Diskussion, nun wird sie kommen: die Digitale Rentenübersicht. Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hatten die Regierungsparteien festgelegt, eine säulenübergreifende Renteninformation für den Bürger einzuführen. Vor einigen Monaten, am 18. Februar 2021, ist das Gesetz zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, kurz als RentÜG bezeichnet, nun in Kraft getreten. Doch was bedeutet dies im Einzelnen? Zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Digitale Rentenübersicht möchte ich im Folgenden Antworten liefern:

Inhaltsverzeichnis

Was genau ist die Digitale Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht wird zukünftig über ein Online-Portal im Internet für jeden Bürger jederzeit einsehbar sein. Kernpunkt der abzurufenden Informationen ist eine Übersicht über alle Rentenansprüche des Bürgers aus den drei bekannten Säulen der Altersvorsorge: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Die Datenbasis für die Digitale Rentenübersicht wird von den – im Gesetz als Vorsorgeeinrichtungen bezeichneten – Anbietern von Altersvorsorgeprodukten aus allen drei Säulen zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Digitale Rentenübersicht ist nicht zu verwechseln mit den aktuell bereits von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Online-Diensten. Das geplante elektronische Portal wird von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) aufgebaut und später auch betrieben. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt.

Ab wann ist die Digitale Rentenübersicht für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar?

Die Digitale Rentenübersicht wird schrittweise eingeführt werden. Eine erste Betriebsphase ist ab Herbst 2022 geplant, in Form eines Probebetriebs mit freiwillig angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen. Ab Herbst 2023 soll dann der sogenannte produktive Regelbetrieb der zweiten Betriebsphase für die Digitale Rentenübersicht beginnen.

Welche Inhalte können auf dem Portal eingesehen werden?

Basis für die Digitale Rentenübersicht sind die – auch heute schon von den Anbietern der Säulen zwei und drei zur Verfügung gestellten – jährlichen Standmitteilungen bzw. die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund (erste Säule). Das Gesetz sieht die Darstellung der Rentenansprüche in acht Werten vor:

  1. Erreichte, garantierte Einmalzahlung
  2. Erreichte, garantierte laufende Rente
  3. Erreichte, prognostizierte Einmalzahlung
  4. Erreichte, prognostizierte laufende Rente
  5. Erreichbare, garantierte Einmalzahlung
  6. Erreichbare, garantierte laufende Rente
  7. Erreichbare, prognostizierte Einmalzahlung
  8. Erreichbare, prognostizierte laufende Rente

Eine Herausforderung für die Digitale Rentenübersicht wird sein, für die Vorsorgeeinrichtungen verbindliche Vorgaben zu der Herleitung der acht Werte für die vielfältigen Produktarten – insbesondere aus den Säulen zwei und drei – zu definieren. Die Werte sind ja nur dann sinnvoll übergreifend für den Bürger vergleichbar, wenn die Herleitung der Werte entsprechend normiert ist.

Gibt es vergleichbare Erfahrungen und Beispiele aus anderen Ländern?

Deutschland hinkt beim Thema Digitale Rentenübersicht vielen europäischen Nachbarn hinterher. So haben unter anderem Schweden, Dänemark, die Niederlande und Belgien seit Jahren solche Systeme eingeführt. Die Nutzerinnen und Nutzer des schwedischen Renteninformationsportals MinPension.se fühlen sich z. B. laut Umfragen für ihre Vorsorgeentscheidungen erheblich besser gerüstet als die Nicht-Nutzenden. MinPension.se ging 2004 zunächst mit nur wenigen Einrichtungen der zweiten Säule und den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern online.

Dänemark kann man im Kontext Digitale Rentenübersicht wohl als First Mover bezeichnen, da bereits 1999 die erste Version des Portals www.pensionsinfo.dk mit einigen großen Trägern der betrieblichen Altersversorgung online ging. In mehreren Stufen wurden dann seit 2014 sämtliche Träger angeschlossen, das Portal deckt alle drei Säulen ab.

Wie in Dänemark ist auch in Schweden die Teilnahme an dem Portal für die Vorsorgeeinrichtungen freiwillig. Trotzdem übermitteln mittlerweile 96 Prozent der Anbieter der zweiten Säule und 90 Prozent der dritten Säule ihre Daten an die Plattform.

Vor knapp zehn Jahren, im Januar 2011, ging in den Niederlanden die Internetseite www.mijnpensioenoverzicht.nl online. Auslöser für deren Einführung war die hohe Anzahl von seinerzeit 500 Trägern der betrieblichen Altersversorgung. Die zweite Säule umfasst etwa 90 Prozent der Beschäftigten und hat somit einen ungleich höheren Stellenwert als in Deutschland. Die dritte Säule, die private Altersvorsorge, findet in dem Portal keine Berücksichtigung.

Als jüngster Spross wurde in 2016 das belgische Portal Mypension.be in Betrieb genommen. Das Portal umfasst die erste und zweite Säule, wobei die Anfragen und Ergebnisse nicht säulenübergreifend konsolidiert sind. Das Portal bedient sich für die Digitale Rentenübersicht beispielsweise in der Säule zwei der betrieblichen Altersvorsorge einer zentralen Datenbank, welche bereits seit 2011 aufgebaut wurde.

Einen weiteren beispielhaften Ansatz aus der europäischen Nachbarschaft findet man in Großbritannien, welcher sich allerdings – analog zum aktuellen Prozess für die Digitale Rentenübersicht in Deutschland – noch in der Aufbau- und Einrichtungsphase befindet. Geplant ist hier allerdings kein zentrales Portal, in dem alle Informationen zusammenlaufen, sondern dezentrale, sogenannte Pension Dashboards von unterschiedlichen Rentenanbietern. Eine Besonderheit in Großbritannien liegt zum einen in der relativ hohen Anzahl an unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen in den einzelnen Erwerbsbiografien mit durchschnittlich elf Unternehmen und der Tatsache, dass jeder Arbeitsplatzwechsel meist auch einen Wechsel der Rentenversicherung nach sich zieht.

Welchen Effekt soll die Digitale Rentenübersicht erzielen?

Die Digitale Rentenübersicht soll Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Transparenz über die eigene Altersvorsorge verschaffen, da sie über das Portal alle relevanten Informationen an einer Stelle einsehen können. Versorgungslücken und Handlungsbedarfe können so leichter erkannt werden. Erfahrungswerte aus anderen Ländern zeigen, dass vergleichbare Digitale Rentenübersichten ein erhöhtes Zukunftsvorsorgeverhalten der Bevölkerung begünstigen.

Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter immer wichtiger. Laut dem Rentenatlas 2021 der Deutschen Rentenversicherung bekommen Männer im Durchschnitt 1.632 Euro brutto gesetzliche Rente – Frauen 1.225 Euro. Die geplante Digitale Rentenübersicht macht es deutlicher einfacher, die gesetzlichen Rentenansprüche sowie die betriebliche und die private Altersvorsorge einer Bestandsaufnahme zu unterziehen und potenzielle Versorgungslücken zu ermitteln.

Welche Schwachstellen hat die geplante Digitale Rentenübersicht?

In der aktuellen Diskussion wird bemängelt, dass in der geplanten Digitalen Rentenübersicht gewisse Altersvorsorge-Produktarten keine Berücksichtigung finden, wie beispielsweise Ansprüche aus direkten finanzmarktnahen Anlagen (z.B. ETFs) oder auch aus Spar- und Auszahlplänen. Darüber hinaus finden auch Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz keine Berücksichtigung.

In der Begriffsbestimmung im Gesetz zählen zu den Altersvorsorgeprodukten der dritten Säule „die, nach den §§ 5 und 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge sowie private Lebensversicherungsverträge, die einmalige oder wiederkehrende Erlebensfallleistungen mit rentennahem Beginn des Leistungsbezugs erbringen.“

Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Strategie der kleinen, aber konkreten Schritte zielführender ist als von Beginn an auf einen möglichst breiten Scope aus Produktarten und Informationswerten bei der Einführung einer Digitalen Rentenübersicht zu setzen. Je breiter dieser Initialscope, je größer ist das Risiko der inhaltlichen und zeitlichen Verzettelung. Folglich kann ich aktuell die Kritikpunkte zwar grundsätzlich anerkennen, aber ich sehe sie nicht als Hemmschuh für die Digitale Rentenübersicht an.

Wie läuft eine Portalabfrage hinter den Kulissen?

Der interessierte Bürger muss sich für die Digitale Rentenübersicht laut gesetzlicher Regelung über eine sichere elektronische Authentifizierung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik legitimieren. Welches Verfahren hier konkret zum Einsatz kommen wird, ist aktuell noch offen. Die Vermutung liegt nahe, dass hier die aktuellen Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, welche bereits für die registrierungspflichtigen  Online-Dienste genutzt werden, Verwendung finden (bspw. Personalausweis oder eID-Karte mit aktiver Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät bzw. AusweisApp).

Nach der Authentifizierung für die Digitale Rentenübersicht gibt der Nutzer wenige persönliche Daten für die Anfrage ein, insbesondere aber seine steuerliche Identifikationsnummer und startet somit die Anfrage. Das Portal fragt nun im Hintergrund alle angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen parallel elektronisch mittels einer normierten Schnittstelle und eines normierten Formats an. Die angefragten Vorsorgeeinrichtungen prüfen nun, ob zu der angefragten Identifikationsnummer relevante Verträge im Bestand vorhanden sind und melden entsprechen negativ oder positiv an die Digitale Rentenübersicht zurück. Bei positiver Rückmeldung werden die Informationen aus den Standmitteilungen zu den Verträgen in den Antwortsatz in Form von strukturierten Attributinhalten in vorgegebenen Antwortbausteinen integriert. Zusätzlich ist das Dokument der letzten verfügbaren Standmitteilung im PDF/A-Format einzustellen.

Die eingehenden Antwortdatensätze werden dann im Portal konsolidiert und dem Nutzer als Digitale Rentenübersicht präsentiert. Aktuell gibt es noch keine Vorgaben, in welchem Zeitraum die angefragten Vorsorgeeinrichtungen zurückmelden müssen. Unter Akzeptanzgesichtspunkten gehe ich davon aus, dass es maximal ein bis zwei Minuten sein werden.

Wie können sich Vorsorgeeinrichtungen auf die Digitale Rentenübersicht vorbereiten?

Per Gesetz müssen sich alle Vorsorgeeinrichtungen, die heute schon zu einer mindestens einmal jährlichen Übermittlung einer Standmitteilung an die Kunden verpflichtet sind, ab dem Start der zweiten Betriebsphase an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden (aktuell geplant ab Q4 2023). Das bedeutet für diese Vorsorgeeinrichtungen, dass sie bis zum geplanten Betriebsstart der Digitalen Rentenübersicht eine entsprechende prozessuale und technische Infrastruktur für die Anbindung an die ZfDR aufbauen und betreiben müssen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Informationen und die Informationsermittlung der von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht geforderten Werte so eins zu eins aus den aktuellen Standmitteilungen zu entnehmen ist. Ist dies nicht der Fall, müssen auch hier die entsprechenden Bestandsführungssysteme partiell angepasst werden.

Standardlösungen sind für die Digitale Rentenübersicht eine gute Option

Da die technische Komponente zur Anbindung und Interaktion mit der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht die vorgegebenen Funktionalitäten und Schnittstellen in genormter Form abdecken muss, sollte auf jeden Fall auch über den Einsatz einer Standardlösung – wie beispielsweise die PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR) – nachgedacht werden. Eine Standardlösung bietet u.a. den Vorteil einer Kostenteilung in der Entwicklung und darüber hinaus werden notwendige zukünftige Anpassungen durch Hersteller im Rahmen eines Release Management abgedeckt. Über eine standardisierte Schnittstelle liefert die Vorsorgeeinrichtung mindestens einmal jährlich die Standmitteilungsinformationen an die Melde Engine. Diese werden dort persistiert, und stehen dann den eingehenden ZfDR-Anfragen für die Beantwortung konsolidiert zur Verfügung.

Prozessgrafik am Beispiel der PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR)
Prozessgrafik am Beispiel der PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR)

Bei einem geplanten Einsatz einer Standardlösung für die Digitale Rentenübersicht ist auch zu untersuchen, ob diese Lösung lizenziert und selbst durch die Vorsorgeeinrichtung betrieben wird (on Premise) oder ob die Lösung vom Anbieter auch in einem Cloud-Betrieb angeboten wird (Software as a Service, SaaS). Im SaaS-Modell kann die Vorsorgeeinrichtung mit fixen und kalkulierbaren Kosten planen, es entfallen Eigenkosten für den Betrieb und für Release Updates. Der SaaS-Anbieter garantiert den notwendigen 24/7-Betrieb und die notwendige Lastspitzen-Abdeckung. PASS bietet die Nutzung der Melde Engine Digitale Rentenübersicht auch im Marktmodell SaaS an, der Betrieb erfolgt in ISO-zertifizierten PASS Rechenzentren in Deutschland.

Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht

Die Standardsoftware PASS.MDR empfängt, verarbeitet und beantwortet die zukünftigen Rentenportalanfragen der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR). Bürgerinnen und Bürger haben über das digitale Rentenportal des Bundes jederzeit Zugriff auf alle ihre Renteninformationen.
Tipp!

Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand für die Digitale Rentenübersicht?

Unmittelbar nach der Inkraftsetzung des RentÜG konstituierte sich die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) und nahm mit der ersten Sitzung des Fachbeirates Finanzmathematik / Fachlicher Datensatz am 25.02.2021 gewissermaßen ihren Dienst auf. In diesem Fachbeirat sitzen neben den Vertretern der ZfDR und des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auch Vertreter aus Vorsorgeeinrichtungen der drei Altersvorsorgesäulen. Hauptziel ist die „Ausgestaltung des fachlichen Datensatzes bezüglich definierter Werte“. Weitere Fachbeiräte sind „Technische Schnittstellen“, „Evaluation und Wissenschaftliche Betreuung“, „Kommunikationsstrategie“ und „Front End / Portal“.

Die Ergebnisse der Konzeptionen sollen dann in entsprechenden Kommunikationshandbüchern als Vorgaben für die Vorsorgeeinrichtungen publiziert werden. Erst zu diesem Zeitpunkt gibt es eine verbindliche Basis für die Umsetzung der Anbindung an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht. Darüber hinaus sind per Verordnung vom 17. Juni 2021 die Zusammensetzung, die Berufung und die Arbeitsweise des im RentÜG definierten Steuerungsgremiums formal determiniert worden.

Die Vorgaben und Spezifikationen der ZfDR für die Digitale Rentenübersicht liegen seit dem 07. März 2022 vor. PASS arbeitet aktuell an der Umsetzung eines Prototyps der PASS.MDR.

Digitale Rentenübersicht – immer auf dem aktuellen Stand

Dieser FAQ-Artikel zum Thema Digitale Rentenübersicht wurde am 26. August 2021 erstmalig veröffentlicht und wird seitdem kontinuierlich erweitert. Die letzte Aktualisierung fand am 05. April 2022 statt.

Bildquelle: Shutterstock

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