FATCA – raus aus dem Dornröschenschlaf

Ab Ende Juli sind deutsche Finanzinstitute verpflichtet, im Rahmen von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) Reportings an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu liefern. Alles kein Problem?

Herzlichen Glückwunsch. Sie gehören zu denjenigen, die im Hinblick auf FATCA bisher alle Hausaufgaben vorbildlich erledigt haben und nicht im Dornröschenschlaf versunken sind.

Nachdem im Januar 2013 die finale FATCA-Regelung verabschiedet wurde, haben Sie ordnungsgemäß vor dem 30. Juli 2014 eine Vereinbarung mit dem Internal Revenue Service (IRS) abgeschlossen und identifizieren seit dem 1. Juli 2014 alle entsprechenden Kunden. Ein FATCA-Verantwortlicher wurde frühzeitig benannt und die bestehende IT-Infrastruktur im Hinblick auf ihre Kompatibilität überprüft.

Und jetzt die Realität

Mit dieser vorausschauenden Vorgehensweise stehen Sie – offen gesagt – noch ziemlich alleine da. In vielen Fällen gibt es weder einen festen FATCA-Verantwortlichen noch ist das Thema Teil eines ganzheitlichen Compliance-Systems. Vor allem im Hinblick auf die Identifizierung meldepflichtiger Kunden, aber auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung an den IRS bzw. das BZSt, mangelt es vielen Instituten an IT-Lösungen, die sowohl inhaltlich als auch mit einem hohen Automatisierungsgrad unterstützen. Über Jahre gewachsene IT-Strukturen und selbstgestrickte Eigenanwendungen lassen notwendige Schnittstellen vermissen und erschweren eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie die (elektronische) Erfüllung der Berichtspflicht.

Fehlt es am Willen oder an Lösungen?

Ein bisschen von beidem, so scheint es. Auf der aktuellen Agenda der Banken ist FATCA sicher nicht zwingend die Nummer eins. Hinzu kommt, dass der Informationsfluss zwischen den USA und den einzelnen Ländern durchaus als „zäh“ bezeichnet werden kann: Viele Banken fühlen sich mit der Umsetzung allein gelassen und vermissen klare Handlungsanweisungen. Informationen müssen meist selbst recherchiert werden, die Umsetzung ist nicht selten ein mühsames „Learniny by doing“.

Darüber hinaus mangelt es aber auch an zielgerichteten und schlanken Lösungen, die einfach in bestehende Systemwelten integriert werden können. Die IT-Dienstleister der Finanzbranche kannten den Zeitplan der FATCA-Umsetzung. Trotzdem finden sich am Markt aktuell in erster Linie komplexe, mächtige Systeme, die ein Customizing nur sehr eingeschränkt zulassen.

Der Prinz sollte sich beeilen

Banken können und sollten den Dornröschenschlaf schnell beenden. Denn wer seine Daten nicht fristgerecht an das BZSt liefert, läuft Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit gemäß der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung zu begehen. Diese wird mit einer Geldbuße belegt. Bei einer Weigerung, mit der US-Steuerbehörde zusammenzuarbeiten, werden 30 Prozent Quellensteuer auf sämtliche US-Zahlungen und -Erlöse des jeweiligen Instituts einbehalten.

 

Bildquelle: Shutterstock

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