Bank-Manager: Fit & Proper?

Die EZB harmonisiert die Eignungsprüfung für Führungskräfte in Banken europaweit. Gerade stellte sie einen Entwurf für einen Leitfaden vor, der ab dem zweiten Quartal 2017 gelten soll.

Fachlich geeignet und persönlich integer? Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) Ende Oktober kalt erwischt. Sie untersagte seiner Investmentholding Fininvest, sich in großem Umfang an der Banca Mediolanum zu beteiligen und bestätigte damit die Linie der italienischen Notenbank.

Diese hatte von der Fininvest gefordert, sich aus dem Institut größtenteils zurückzuziehen. Hintergrund ist die Verurteilung Berlusconis wegen Steuerbetrugs. Der Tenor: Nur zuverlässige Bürger dürfen in Europa eine Bank betreiben. Der Chef der Banca Mediolanum zeigte sich vom Eingreifen der EZB damals überrascht. Dabei ist sie im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism) bereits seit Ende 2014 dafür zuständig, für die von ihr direkt beaufsichtigten Institute Beschlüsse bezüglich der Ernennung sämtlicher Mitglieder der Leitungsorgane zu fassen.

Leitfaden soll für Transparenz sorgen

Grundlage für die Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit für Führungskräfte in Banken sind für alle 19 Staaten der Eurozone die Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive). Sie gibt fünf zentrale Kriterien vor:

  1. Reputation
  2. Bisherige Erfahrung
  3. Interessenkonflikte mit anderen Mandaten
  4. Das mögliche zeitliche Engagement
  5. Tauglichkeit für die Bank

Der Knackpunkt: Die Staaten haben diese Anforderungen bisher unterschiedlich umgesetzt bzw. interpretiert. Nun will die EZB Licht ins Dunkel bringen: Der „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ soll Transparenz hinsichtlich der Grundsätze, Praktiken und Verfahren schaffen. Er ist kein rechtsverbindliches Dokument, durch die harmonisierte Anwendung soll jedoch eine Vereinheitlichung der Aufsichtspraktiken erreicht werden. Bis zum 20. Januar 2017 ist eine Konsultationsphase angesetzt, danach werden die eingegangenen Kommentare ausgewertet und der Leitfaden gegebenenfalls angepasst. Die finale Version wird dann voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 veröffentlicht.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen

Ziel ist, die Beurteilungsgrundsätze zu vereinheitlichen, gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu schaffen sowie die Prozesse der Eignungsprüfung zu beschleunigen. Nach Informationen der Börsen-Zeitung hat alleine die European Banking Authority (EBA) seit ihrem Start im Oktober 2014 rund 3.000 sogenannte Fit-and-Proper-Entscheidungen gefällt. Aus deutscher Sicht ist der Leitfaden sehr zu begrüßen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die BaFin bei der Vergabe der sogenannten 33er-Qualifikation für Geschäftsleiter schon immer sehr anspruchsvoll gewesen ist. Zukünftig gelten überall vergleichbare Standards: vom finnischen Polarkreis bis Malta. Dies wird zumindest mittelbar zu einer Stärkung des Finanzplatzes und FinTech-Standortes Deutschland führen. Denn bei der Standortauswahl (wo gründe ich?) entfällt ein vermeintlicher Nachteil.

 

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