Der „Foreign Account Tax Compliance Act“ ist Bestandteil des US-Gesetzes „HIRE Act“ und hat das Ziel, durch die Erfassung von Vermögenswerten auf Konten im (US)-Ausland die „Steuerehrlichkeit zu fördern“. In der Folge von FATCA wurden bilaterale Abkommen mit vielen europäischen Staaten geschlossen – so auch mit Deutschland.
Detaillierte Meldepflichten
Rechtlich verpflichtet die US-Gesetzgebung deutsche Finanzinstitute, die Konten ihrer (US-amerikanischen) Kunden und Geschäftspartner nach festgelegten Kriterien zu überprüfen und detaillierte Meldungen hinsichtlich der als steuerpflichtig eingestuften Konten vorzunehmen. Die sogenannten „IGA-Abkommen“ mit den USA bieten dazu eine belastbare Grundlage.
Deutsche Finanzinstitute melden die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST), welche die Informationen an die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service) weiterleitet. Neben Namen und Adressen umfasst dies Konten- und Depotsalden sowie Zinsen, Dividenden und andere Erträge.
Straffer Zeitplan und hoher Umsetzungsaufwand
Wo liegen die Herausforderungen für die Finanzinstitute? Jede neue gesetzliche Regelung bringt umfassende Anpassungen und Erweiterungen der IT-Infrastruktur mit sich – aktuell ein sensibles Thema. In den letzten fünf Jahren galt es, mehr als 1.000 Einzelanforderungen in den IT-Systemen abzubilden; nach aktuellen Schätzungen sind mehr als 90 Prozent des jährlichen IT-Budgets in den Aufwandsblöcken Wartung und Regulatorik gefangen. Auch beim Thema FATCA tragen die Institute die Hauptlast der Umsetzung: Die amerikanische Bundessteuerbehörde hat einen straffen Zeitplan vorgegeben und die Anforderungen, die sich durch die festgelegten Überprüfungskriterien sowie die zu meldenden Daten ergeben, sind immens.
In Sachen FATCA kommen auf die Institute umfassende Analyseaufgaben ihres Datenstamms sowie aufwändige Reportings in einer vorgegebenen Struktur zu – das erfordert mehr denn je eine durchgängig automatisierte IT-Unterstützung. Verbunden ist das Ganze mit immensen Kosten. Die Tageszeitung „Die Welt“ schätzt, dass alleine die Einführung des Gesetzes in Deutschland rund 386 Millionen Euro verschlingen wird – hinzu kommen jährlich 30 Millionen Euro Verwaltungsaufwand.
Wie sehen sie den aktuellen Status quo in Bezug auf FATCA? Wo Handlungsbedarf? Und welche Aufgaben für das Risikomanagement? Softwareseitige Lösungsansätze stelle ich in meinem nächsten Beitrag vor.
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